I. Geltung; Widerspruch gegen fremde AGB
1. Wir liefern und leisten ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Das gilt auch für zukünftige Geschäfte.
2. Mit der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind wir nur dann einverstanden, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
II. Technische Unterlagen; Formen und Werkzeuge
1. Übersenden wir dem Kunden technische Unterlagen über unsere Erzeugnisse wie Abbildungen oder technische Zeichnungen, so darf der Kunde diese nur für den von uns vorgesehenen Zweck verwenden und Dritten mit Ausnahme staatlicher Behörden und Gerichte nicht zugänglich machen.Wir behalten das Eigentum und das Urheberrecht an solchen Unterlagen. Auf unser Verlangen hat der Kunde sie unverzüglich und kostenfrei an uns zurückzusenden.
2. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bleiben Formen und andere Werkzeuge unser Eigentum auch dann, wenn der Kunde deren Kosten übernimmt.
III. Materialbeistellung
Hat der Kunde Material beizustellen, so ist dieses auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 10% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern. Stellt der Kunde zuwenig oder mangelhaftes Material oder verspätet bei, so trägt er - mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt - die hieraus entstehenden Mehrkosten einschließlich derjenigen aus Fertigungsunterbrechungen.
IV. Preise und Preiserhöhung
1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Transport und anderen Nebenkosten (etwa Zölle) werden gesondert berechnet.
2. Bei Anschlußaufträgen sind wir an die Preisvereinbarungen für vorangehende Aufträge nicht gebunden.
3. Werden Teillieferungen innerhalb bestimmter Zeiträume oder zu bestimmten Terminen oder auf Abruf des Kunden vereinbart, so sind wir später als vier Monate nach Vertragsabschluß auszuführenden Lieferungen berechtigt, den vereinbarten Preis in dem Maß zu erhöhen, in dem wir unsere Preise für derarige Leistungen seit Abschluß des Vertrags allgemein erhöht haben.
V. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungen, Zurückbehaltung
1. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn wir endgültig über den Betrag verfügen können.
2. Bei vollständigem Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag abzüglich der in der Rechnung ausgewiesenen Auslagen (zum Beispiel Frachten).
3. Bei Verzug ist unsere Vergütung mit 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber mit 8% jährlich zu verzinsen, soweit wir keinen höheren Schaden nachweisen, bzw. der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.
4. Wechsel und Schecks nehmen wir nur zahlungshalber herein, Ablehnung bleibt vorbehalten. Der Kunde trägt die Kosten von Diskontierung und Einziehung und die Wechselsteuer.
5. Gerät der Kunde mit einer uns geschuldeten Zahlung in Verzug oder bestehen sonst Umstände, die ernsthaft Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit begründen, so enden Stundungen und sonstige Zahlungsaufschübe - auch solche durch Annahme von Akzepten. Für noch nicht erbrachte Leistungen können wir Vorauszahlung verlangen, soweit der Kunde für unsere Vergütung nicht Sicherheit durch Bankbürgschaft leistet.
6. Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur mit unbestrittenem oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung zulässig.
7. Wegen eines Mangels unserer Leistung darf der Kunde unsere Vergütung nur insoweit zurückbehalten, als der Wert unserer Leistung durch den Mangel gemindert ist.
VI. Leistungszeit, Leistungsort Teilleistungen
1. Lieferfristen beginnen erst, wenn wir uns mit dem Kunden über sämtliche Einzelheiten der Ausführung und alle Bedingungen des Geschäfts geeignet haben.Lieferfristen beginnen nicht vor Eingang der vom Kunden beizustellenden Materialien und Werkstoffe und der vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen und technische Angaben und der Freigabe durch den Kunden. Ein vereinbarter Liefertemin verschiebt sich um die Zeitspanne, um die diese Voraussetzungen verspätet eintreten.
2. Solange der Kunde eine Verpflichtung aus der Geschäftsverbindung nicht erfüllt, sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzubehalten.
3. Erfüllungsort für unsere Leistung ist unser Lieferwerk.
4. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
VII. Gefahrtragung, Versand und Entgegennahme
1. Alle Sendungen reisen auf Gefahr und Kosten des Kunden. Wir wählen Versandart und -weg. Auf Wunsch des Kunden versichern wir die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transportschäden sowie sonstige versicherbare Risiken.
2. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versendungskosten oder die Anfuhr übernehmen.
3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bei Eintritt der Versandbereitschaft und Beginn der Verzögerung auf den Kunden über.
4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen. Mangelhafte Ware ist auf unser Verlangen an uns zurückzusenden.
VIII. Transportschäden
Der Kunde hat durch Transport entstandene Schäden oder Verlust unverzüglich anzuzeigen und die Sendung zur alsbaldigen Besichtigung durch den Transportunternehmer oder -versicherer unverändert liegenzulassen. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Transportschaden erst beim Auspacken der Ware oder später zeigt.
IX. Mängelrüge und Gewährleistung
1. Mängel unserer Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche seit Eingang beim Kunden oder, wenn es sich um versteckte, auch bei zumutbarer Untersuchung und gründlicher eingangskontrolle zunächst nicht feststellbare Mängel handelt, seit Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Dies gilt auch bei Falschlieferung oder Mengenfehler, sofern die gelieferte Ware nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, daß wir eine Genehmigung des Kunden als ausgeschlossen betrachten mußten. Bei beabsichtigter Verarbeitung der Ware schließt die Untersuchungspflicht des Kunden eine Probeverarbeitung ein.
2. Bei Gefahrübergang vorhandene Mängel unserer Leistung beseitigen wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.Schlagen Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) fordern.
3. Für vom Kunden beigestellltes Material und für vom Kunden vorgegebene Konstruktionen leisten wir keine Gewähr. Bei nach Spezifikation des Kunden beschafftem Material leisten wir nur Gewähr für die Einhaltung der vorgegebenen Spezifikation. Der Kunde ist für die uns erteilten Vorgaben und die bestimmungs-mäßige Verwendung unserer Leistung verantwortlich.